Leistungen der Krankenversicherung, Behandlungspflege SGB V

 

d.h. Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet

beispielsweise:

  • Verabreichen von Injektionen
  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Blutzucker- und Blutdruckmessungen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • medizinische Einreibungen
  • Legen und Wechseln von Blasenverweilkathetern
  • An- und/oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II
  • Anlegen und Wechseln von Kompressionsverbänden uvm.

weitere Leistungen der Krankenversicherung gemäß SGB V:

  • Leistungen nach § 37 Abs. 1 SGB V (entspricht Krankenhausersatzpflege) zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes, d.h. Versicherte erhalten in Ihrem Haushalt neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte.