Leistungen der Krankenversicherung, Behandlungspflege SGB V
d.h. Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet
beispielsweise:
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Verabreichen von Injektionen
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Medikamentengabe und -überwachung
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Blutzucker- und Blutdruckmessungen
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Wundversorgung und Verbandswechsel
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medizinische Einreibungen
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Legen und Wechseln von Blasenverweilkathetern
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An- und/oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II
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Anlegen und Wechseln von Kompressionsverbänden uvm.
weitere Leistungen der Krankenversicherung gemäß SGB V:
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Leistungen nach § 37 Abs. 1 SGB V (entspricht Krankenhausersatzpflege) zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes, d.h. Versicherte erhalten
in Ihrem Haushalt neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte.