Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und

Leistungen der Sozialversicherung (SGB XII)

 

beispielsweise Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung:

  • Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Mobilisation und Transfer
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Lagern und Betten
  • Behördengänge und Arztbesuche
  • Einkaufen
  • Reinigen der Wohnung
  • Wäschepflege

weitere Leistungen des SGB XI:

  • Betreuung nach § 45 b Angebot der Anleitung und Betreuung (Spaziergänge, Einkäufe ...)
  • Betreuung nach § 45 b Angebot der hauswirtschaflichen Versorgung
  • Verhinderungspflege nach § 39
  • Beratungseinsätze nach §37 Abs.3